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Polen
Reisepaß/Visum
| | Paß erforderlich | Visum erforderlich | Rückreiseticket erforderlich | | Deutschland | Nein/[1] | Nein | Nein | | Österreich | Nein/[1] | Nein | Nein | | Schweiz | Ja | Nein | Nein | | Andere EU-Länder | Nein/[1] | Nein | Nein | Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall vor der Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung. |
Anmerkung: Reisende müssen über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer ihres Aufenthalts verfügen.
REISEPASS: Allgemein erforderlich, muß bei Visumpflicht bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Besteht keine Visumpflicht, muß der Reisepaß während des Aufenthalts gültig sein. [1] Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland, Österreich und der übrigen EU-Länder können seit dem 1. Mai 2004 mit einem gültigen Personalausweis einreisen. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, daß sich die Anwendung der neuen europäischen Einreisebestimmungen möglicherweise in der Praxis nicht schlagartig verfestigt. Es ist daher anzuraten, sich an die konsularischen Vertretungen zu wenden.
Einreise mit Kindern:
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung im elterlichen Reisepaß bis zum vollendeten 16. Lebensjahr oder Personalausweis oder eigener Reisepaß.
Österreicher: Eintragung im elterlichen Reisepaß bis zum vollendeten 16. Lebensjahr oder Personalausweis oder Reisepaß.
Schweizer: Reisepaß.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
VISUM: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder:
(a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder (Estland bis zu 30 Tage, Großbritannien für Aufenthalte von bis zu 180 Tagen) und die Schweiz für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen;
(b) Andorra, Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile, Costa Rica, Ecuador, Honduras, Hongkong (China), Island, Israel, Japan, Korea (Süd), Kroatien, Liechtenstein, Macau (China), Malaysia, Mexiko, Monaco, Nicaragua, Norwegen, Panama, San Marino, Uruguay und USA bis zu 90 Tagen;
(c) Bulgarien, Rumänien und Singapur bis zu 30 Tagen.
Transit: Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluß weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Staatsbürger mancher Länder benötigen in jedem Fall ein Transitvisum. Nähere Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen.
Visaarten: Aufenthalts- und Transitvisum.
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