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Polen

Duty Free

Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Polen eingeführt werden:

250 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak (Personen über 16 J.);
1 l Wein und 1 l Spirituosen (Personen über 17 J.);
Kosmetika und Medikamente für den persönlichen Gebrauch;
Geschenke im Gegenwert von bis zu 70 €.


Ein- und Ausfuhrbeschränkungen: Die Einfuhr von Schußwaffen und Betäubungsmitteln ist verboten. Pelze, Leder- und Goldwaren sind zollpflichtig. Papageien dürfen nicht eingeführt werden. Die Ausfuhr von Antiquitäten, Kunstwerken und kulturhistorisch wertvollen Objekten, die vor 1945 entstanden sind, ist vom Wojwodschafts-Denkmalskonservator genehmigungspflichtig. Genehmigungen können über Antiquitätenläden beantragt werden.

Warenverkehr innerhalb der EU: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Und die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind. Für Reisende aus den neuen EU-Ländern außer Malta und Zypern bestehen bis zur Einführung einer Mindestverbrauchsteuer für die Einfuhr von Tabakwaren in die alten EU-Länder länderspezifische Übergangsregelungen, die mit den jeweiligen erlaubten Einfuhrmengen aus Nicht-EU-Ländern identisch sind (bis Ende 2008 für Polen).

Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:
800 Zigaretten (nur Personen ab 17 J.);
400 Zigarillos (nur Personen ab 17 J.);
200 Zigarren (nur Personen ab 17 J.);
1 kg Tabak (nur Personen ab 17 J.);
10 Liter hochprozentige Alkoholika (nur Personen ab 17 J.);
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (nur Personen ab 17 J.);
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (nur Personen ab 17 J.);
110 Liter Bier (nur Personen ab 17 J.);
500 g Kaffee oder 200 g Auszüge, Essenzen oder Konzentrate aus Kaffee oder Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee (nur Personen ab 15 J.);
50 g Parfüms und 0,25 Liter Eau de Toilette;
Arzneimittel (dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge);
andere Waren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 € (ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff).

Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.
Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden ?Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt? der Europäischen Kommission.)


Duty-free-Verkauf in der EU: Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern (s.o.).